Das Thema Registersachen ist für mich ja bekanntlich vollkommen neu; eine Fallkonstellation würde mich aber mal interessieren:
Wenn ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG verstirbt, seine Frau Alleinerbin ist, das Erbe aber mit einem Vermächtnis belastet dahingehend belastet ist, dass ein Dritter den Anteil erwirbt, muss ja eigentlich in folgender Reihenfolge angemeldet werden:
1. Tod des Kommanditisten 2. Anteilsübergang auf Frau als Erbin und 3. Vermächtnisweise Anteilsübertragung auf Dritten.
Wäre es für euch in der Praxis aber auch möglich, Schritt 2, die Eintragung der Erbin zu „überspringen“ und direkt den Vermächtnisnehmer als neuen Anteilsinhaber einzutragen?
Habe hierzu bisweilen nirgends etwas finden können