Der RA ist tätig geworden in den Bereichen
1. Unterhalt,
2. Hausrat,
3. Auflösung eines gemeinsamen Girokontos
4. Regelung der Kosten für Telekommunikation und Strom
und rechnet 4 Angelegenheiten ab.
Ich sehe ein Problem in Nr. 3 und 4 als einzelne Angelegenheiten.
Wie seht ich das?