Das klingt ja erstmal nicht schlecht.
Ich habe auch vorher ein paar Semester Jura studiert und bin schon ganz gespannt, wo ich Parallelen wiederfinde.
Gibt es den eine Möglichkeit die Unterkunft zu wechseln, falls man nicht zufrieden ist, vielleicht im darauf folgenden Jahr, wenn die fertigen Rechtspfleger gehen?
Parallelen gibt es vor allem im Zivilrecht, Staatsrecht und Strafrecht. Diese Fächer hat man während des ersten Studienabschnitts, natürlich nicht im selben Tiefgang, wie im Studium der Rechtswissenschaften, jedoch generell ziemlich breit gefächert was den Umfang betrifft, da man hier einen Überblick erhalten soll.
Einstellen kannst du dich auf ziemlich viel Verfahrensrecht. Beispielsweise hat man im Nachlassrecht viel materielles Recht (sowohl aus der Richter- als auch der Rechtspflegerperspektive, d.h. gewillkürte & gesetzliche Erbfolge), aber auch viele Inhalte aus dem FamFG bezüglich Gang des Verfahrens, wenn es z.B. um den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins geht. Ähnlich sieht das im Familienrecht aus. Fächer wie Grundbuchrecht, Kostenrecht und Zwangsvollstreckung kommen ebenfalls im ersten Abschnitt auf dich zu.
Nein, man hat da leider keine Möglichkeit, auf die Unterbringung Einfluss zu nehmen. Das ist etwas, was generell jedem bewusst sein sollte, der im öD anfängt: Der Dienstherr sagt, wo es hin geht. Nach dem Studium wird das auch der Fall sein.