Hallo liebe Mitstreiter,
es wurde ein KFB aufgrund eines 91 a ZPO Beschlusses erlassen. In dem Beschluss wurden die Kosten der Beklagtenpartei auferlegt.
Die Parteien haben den Rechtsstreit für erledigt erklärt und in der mündl. Verhandlung wechselseitige Kostenanträge gestellt. Im Protokoll steht "beschlossen und verkündet. Eine Entscheidung ergeht am Schluss der Sitzung."
Beim Erlass des KFB fiel nicht auf, dass der 91 ZPO Beschluss einer Partei nicht zugestellt wurde (EB hatte richtigen Empfänger aber wurde offenbar an den falschen Anwalt geschickt). Der Kostenfestsetzungsantrag wurde dem Klägervertreter zur Stellungnahme geschickt. Daraufhin fiel wohl erstmalig auf, dass sie keine Kostenentscheidung zugestellt bekommen haben und forderten sich das Protokoll der mündl. Verhandlung an. Der KFB wurde einen Monat nach Anhörung zum KFA am 26.2.20 erlassen. Am 9.03.20 wurde der 91 a ZPO Beschluss zugestellt. Am 11.03.20 ist Beschwerde eingegangen. Der KFB soll aufgehoben werden weil zum Zeitpunkt des Erlasses die Kostenentscheidung noch nicht zugestellt war.
Wie seht ihr die Sache?