Ich stehe völlig auf dem Schlauch und denke wahrscheinlich falsch.
Es gibt ein Wohnungseigentum mit 86 WE. Davon werden nun 70 in einzelnen Kaufverträgen (vom 08/2019) veräußert. AV wurde letztes Jahr eingetragen.
Nunmehr wird im Februar 2020 für eine Wohnung die Eigentumsumschreibung beantragt.
Vorgelegt wird die Zustimmung des Verwalters vom 09/2019 nebst Verwalternachweis von 2016, wonach der Verwalter vom 01.01.2017 auf die Dauer von 3 Jahren bestellt wurde. Unterschrieben ist der Verwalternachweis vom Beirat(auch Eigentümer) und einer Eigentümerin.
1. Frage:
Die Zustimmung des Verwalters ist doch auch nach Ablauf der Verwaltereigenschaft weiterhin gültig? Auch wenn der Antrag auf Eigentumswechsel auch erst danach gestellt wurde?
2. Frage:
Die veräußernden Eigentümer sind mit dem Beirat und der Eigentümerin identisch, die auch das Protokoll zum Verwalternachweis unterschrieben haben. Das sie jetzt als erste aus der WE-Gemeinschaft ausscheiden, hat doch keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Verwalternachweises für die nachfolgenden noch eingehenden Eigentumsumschreibungen?