Laut vorliegendem Kaufvertrag wird von dem im Grundbuch eingetragenen Flurstück X nur eine Teilfläche verkauft.
Beantragt ist jetzt die Teilung des Flurstücks X in Flurstück X und Flurstück X/100 und Eintragung der Auflassungsvormerkung lastend alleine auf dem Vertragsgegenstand dem Flurstück X/100. Fortführungsnachweis liegt vor.
Kann ich die Teilung vornehmen und das Flurstück X/100 unter einer eigenen BV-Nr. im Grundbuch eintragen, so dass die Auflassungsvormerkung nur auf dem Flurstück X/100 eingetragen werden kann.