Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts "GbR Parkstraße Entenhausen" - bestehend aus den zwei Gesellschaftern Dagobert und der Goofy GmbH - erwirbt mit Urkunde vom 1.11.2019 ein Grundstück (Parkstraße).
Die Gesellschaft wird vertreten durch Donald
a) als Prokurist der Goofy GmbH und
b) aufgrund Vollmacht des Dagobert vom 1.10.2018
Umfang dieser Vollmacht:
Dagobert bevollmächtigt Donald, "mich im rechtlich weitestmöglichem Umfang in allen Angelegenheiten, die meine Beteiligung als Gesellschafter an Gesellschaften aller Art betrifft, insbesondere bei der GbR Prachtallee Entenhausen,... usw. (folgt Aufzählung von 20 verschiedenen GbRs, sowie 5 GmbHs)… in jeder Hinsicht uneingeschränkt zu vertreten, sowie mich bei der Gründung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu vertreten, … Die Vollmacht ist im Außenverhältnis nicht beschränkt und durch nichts bedingt....".
Ist diese Vollmacht ausreichend für die Vertretung des Dagobert als Gesellschafter hinsichtlich aller künftigen GbRs?