Hallo,
beantragt ist die Änderung von Wohnungseigentum. Es bestehen derzeit 2 Wohnungseigentumseinheiten mit jeweils 1/2 Miteigentumsanteil verbunden mit dem jeweiligen Sondereigentum.
Nun soll eine 3. Wohnungseigentumseinheit gebildet werden, da ein drittes Gebäude errichtet wird. Die bisherigen Einheiten bleiben so bestehen, nur die Doppelgarage, die vorher der Wohnung 1 zugeordnet war, wird nun der Wohnung 3 zugeteilt.
Es wird erklärt, dass die Miteigentumsanteile nun neu aufgeteilt werden und zwar, dass mit jedem Wohnungseigentum nunmehr ein 1/3 Miteigentumsanteil verbunden wird.
Ich hatte mich gefragt ob nicht erklärt werden muss von welchem der bisherigen Miteigentumsanteile wie viel an das neue Wohnungseigentum übertragen wird. Oder ist die Erklärung anders zu deuten ?
Vielen Dank