Hallo zusammen,
ich habe demnächst einen ZVG-Termin, bei dem im geringsten Gebot die Eintragung eines Ausschlusses der Aufhebung der Gemeinschaft bestehenbleibt. Es handelt sich hier um eine Vollstreckungsversteigerung von einem 1/3 Anteil. Gläubiger ist der Eigentümer der anderen 2/3.
Der Wert des zu versteigernden 1/3 Anteil würde sich bei Erlöschen der Eintragung meiner Meinung nach erhöhen. Bietinteresseten bieten schließlich eher, wenn sie eine größere Chance haben, anschließend das komplette Grundstück zu erhalten. Wenn die Teilungsversteigerung also ausgeschlossen wäre verringert sich somit die Chance erheblich.
Seht ihr das genauso und kennt ihr einen Fall oder eine Quelle, in dem eine Richtlinie für so einen zu bestimmenden Wert vorkommt? Ich habe bisher noch nichts in der Richtung gefunden und auch im Stöber habe ich zu dem Thema Wert leider nichts gefunden.
Gruß Hanni