Hallo,
ich habe vor einiger Zeit eine Verbindung durchgeführt. Gläubiger vollstreckt in die Grundstücke A und B aus einem Gesamtrecht.
Nun erfolgt ein Betritt des selben Gläubigers aus einem besserrangigen Recht. Dieses lastet allerdings nur auf einem der Grundstücke.
Sehe ich es richtig, dass ich nun zwingend eine Trennung der Verfahren vornehmen muss?
Danke für eure Hilfe!