Hi
Ich habe eine allgemeine Frage. Wenn ihr Beratungshilfe für den Widerspruch gegen eines Bescheid vom Jobcenter bewilligt, wann zahlt ihr die Vergütung aus?
Wir im Gericht sind der Meinung, dass die Angelegenheit erst mit der Entscheidung über den Widerspruch beendet und zahlen dann auch erst aus.
Der Rechtsanwalt ist der Meinung, dass mit dem Widerspruch die Sache für ihn beendet ist.
Da das hier eher eine Grundsatzdebatte werden wird, interessiert mich die Arbeitsweise bei anderen Gerichten.