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Häufiger kommt hingegen vor, dass Städte bzw. Stadtkassen vermutlich wegen Bußgeldforderungen etc. den pfandfreien Betrag reduzieren.
das hat aber nix mit falscher Berechnung zu tun, wir dürfen das
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Häufiger kommt hingegen vor, dass Städte bzw. Stadtkassen vermutlich wegen Bußgeldforderungen etc. den pfandfreien Betrag reduzieren.
das hat aber nix mit falscher Berechnung zu tun, wir dürfen das
Schade ist aber insgesamt, dass sich die Kollegen beim Finanzamt besser auskennen, welche Gläubigerarten wie vollstrecken als ein durchschnittlicher Rechtspfleger in der Zivilabteilung.
Ähnliches gilt anscheinend auch für Angestellte bei Zahlungsdienstleistern.
§ 1 Abs. 2 und 5 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW
Erst kürzlich lag mir ein Antrag einer Stadt in NRW für das Bundesland NRW auf Erlass eines Pfüb wegen übergegangener Unterhaltsvorschuss-Ansprüche vor. (Titel war ein Vollstreckungsbescheid.)
Ist dann ein Fall von § 1 Abs. 4 VwVG NRW. Der Schuldner hat der Forderung widersprochen und die Behörde muss gerichtlich titulieren lassen.
Alles kein Hexenwerk.
§ 1 Abs. 2 und 5 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW
Erst kürzlich lag mir ein Antrag einer Stadt in NRW für das Bundesland NRW auf Erlass eines Pfüb wegen übergegangener Unterhaltsvorschuss-Ansprüche vor. (Titel war ein Vollstreckungsbescheid.)Ist dann ein Fall von § 1 Abs. 4 VwVG NRW. Der Schuldner hat der Forderung widersprochen und die Behörde muss gerichtlich titulieren lassen.
Alles kein Hexenwerk.
Dann hat der Schuldner anscheinend nur auf Zeit gespielt. Ansonsten wäre ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid logisch gewesen, wenn er die Forderung als unberechtigt ansah.
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