Guten Morgen!
Mir liegt ein Ordnungsgeldbeschluss gem. § 51 StPO gegen einen Heranwachsenden zur Vollstreckung vor. Nun stellt sich mir die Frage, wer dafür sachlich zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht selbst. Wegen dem Alter steht für mich eigentlich fest, dass das Gericht zuständig ist. Allerdings gibt es hierzu im Kollegenkreis unterschiedliche Auffassungen.
Bei der Feststellung der Zuständigkeit über die einschlägigen Gesetze und Verordnungen drehe ich mich irgendwie im Kreis. Wer kann mir weiterhelfen? Zur Nachvollziehung bestenfalls mit den Normen, aus denen sich die sachliche Zuständigkeit ergibt.
Vielen Dank!