Huhu,
ich hab folgendes Problem:
Ich habe einen Gläubigererbscheinsantrag nach der Ehefrau.
Es gibt ein gemeinschaftliches notarielles Testament der Eheleute, Ehemann ist vorverstorben.
Als Erben nach dem Längstlebenden sind die gemeinsamen Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge eingesetzt.
Ferner enthält das Testament eine Pflichtteilsstrafklausel. Folge der Geltendmachung des Pflichtteils ist Ausschluss des Erben nebst Abkömmlingen.
Von einem der Erben ist eine aktuelle Anschrift nicht zu ermitteln.
Es liegt nunmehr ein Gläubigererbscheinsantrag vor.
Wie sieht es aus mit der Versicherung hinsichtlich der Geltendmachung des Pflichtteils?
Nach Anfrage hinsichtlich der Adresse eines Miterben hat der Gläubiger nunmehr Mindesteilserbscheinsantrag gestellt.