Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ein Erblasser, deutscher/amerikanischer Staatsangehöriger, verstirbt mit letztem Wohnsitz in Deutschland.
Geheiratet hat er in Kanada. Damals waren beide Eheleute ausschließlich deutsche Staatsangehörige. Dort hatte man auch seinen ersten Wohnsitz als Ehepaar. Der Mann wurde in den USA dann Soldat. Zu diesem Zeitpunkt haben beide Ehegatten die amerikanische Staatsangehörigkeit hinzuerworben.
Sie lebten dann abwechselnd in Deutschland, sowie in den USA. Der Erblasser hinterlässt keine Kinder.
2017 haben sie dann ein gemeinschaftliches Testament errichtet und sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Das Testament wurde jedoch am PC getippt und nur unterschrieben.
Nun habe ich einen Antrag der Ehefrau auf Erteilung eines Teilerbescheins in Höhe von 3/4. Die Akte wurde wegen Auslandsbezug dem Richter vorgelegt.
Dieser hat das Verfahren wieder dem Rechtspfleger übertragen und mit Verweis auf das EGBGB (kein Wort zu EuErbVo :daumenrun) festgestellt, dass deutsches Erbrecht Anwendung findet und das Testament unwirksam ist.
So, was mach ich jetzt? Ich bin jetzt an die Rechtsauffassung des Richters gebunden, auch wenn sie meiner Ansicht nach falsch ist, da keine Aussage zu Art. 83 Abs. 4 EuErbVo getroffen wurde. Meiner Ansicht nach ist kein deutsches Erbrecht anwendbar. Das Testament könnte nach amerikanischem Recht ja wirksam sein.