Ganz herzlichen Dank!
Wie ist das mit den Freibeträgen bei der Überprüfung? Ich würde hier § 115 Abs. 1 S. 4 heranziehen und die"alten" Freibeträge nehmen. Kollegen sehen das anders, dieser Satzwürde sich nur auf die Bewilligung beziehen und nehmen bei der Überprüfung dieaktuellen Freibeträge. (Was ich auch nachvollziehen kann vom Sinn her.)
Danke und viele Grüße