Wir sind als Notariat mit der Beurkundung eines Aufgebotsantrags beauftragt, da ein Grundschuldbrief verloren gegangen ist. Bei der Grundstückseigentümerin, einer großen Aktiengesellschaft, ist in einer der zahlreichen Verwaltungsstellen der Brief abhanden gekommen. Ersatzlöschungsbewilligung der Grundschuldgläubigerin liegt vor.
Mein Problem ist die praktische Durchführung. Ich kann ja schlecht am Hauptsitz der AG zwei Vorstände oder Prokuristen an Eides statt versichern lassen, dass der Brief abhanden gekommen ist. Im Zweifel wissen die ja nichts darüber.
Hat jemand praktische Erfahrung damit?