Die Bemerkungen zur Rolle der Betreuungsbehörden sind spekulativ und ziemlich neben der Sache. Zum einen gibts schon lange keine arbeitslosen Sozialarbeiter, die von den Kollegen „versorgt“ werden müssen (was für eine groteske Vorstellung). Davon abgesehen, halst sich die Betreuungsbehörde durch Betreuungen durch die zahlreichen Folgepflichten doch eher Mehrarbeit auf; arbeitssparender ist Betreuungsvermeidung.
Am ehesten wären vermeidbare Betreuungen bei der sozialpsychiatrischen Diensten zu erwarten; die können eigene Arbeit nach dem PsychKG vermeiden, wenn es einen Betreuer mit passendem Ak gibt. Die beiden Stellen sollte man aber nicht verwechseln.