Grundstücksverkauf durch Betroffene

  • Die Bemerkungen zur Rolle der Betreuungsbehörden sind spekulativ und ziemlich neben der Sache. Zum einen gibts schon lange keine arbeitslosen Sozialarbeiter, die von den Kollegen „versorgt“ werden müssen (was für eine groteske Vorstellung). Davon abgesehen, halst sich die Betreuungsbehörde durch Betreuungen durch die zahlreichen Folgepflichten doch eher Mehrarbeit auf; arbeitssparender ist Betreuungsvermeidung.

    Am ehesten wären vermeidbare Betreuungen bei der sozialpsychiatrischen Diensten zu erwarten; die können eigene Arbeit nach dem PsychKG vermeiden, wenn es einen Betreuer mit passendem Ak gibt. Die beiden Stellen sollte man aber nicht verwechseln.

  • Die Bemerkungen zur Rolle der Betreuungsbehörden sind spekulativ und ziemlich neben der Sache. Zum einen gibts schon lange keine arbeitslosen Sozialarbeiter, die von den Kollegen „versorgt“ werden müssen (was für eine groteske Vorstellung).

    Lieber HorstD, es geht nicht um die Versorgung von arbeitslosen Sozialarbeitern, sondern um die Vermeidung von Kosten in der Eingliederungshilfe!!!

    Warum wurden den die Sozialarbeiter, unter Nachdruck des BdB für seine Betreuungsvereine, von der Sachkunde befreit? Doch nicht weil sie von Hause aus fachlich Juristisch so brilliant anusgebildet worden sind! Ausgenommen Uni Jena mit Prof. Reiner Adler und Frau Prof. Dr. Claudia Beetz :thumbup:

    Sondern, weil die Betreuungsbehörden unter Kostendruck die Eingliederungshilfe auf die Justiz umlegen! Genau wie das BTHG so wunderschön klingt und es letztendlich nur um Kostenvermeidung, Kostenverschleppung und Kostenverschiebung geht! Lieber HorstD, ich weiß nicht, wie ich den Schindluder, welcher mit dem Betreuungsrecht betrieben wird, noch sachlich ausdrücken soll, ohne unanständig zu werden.

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  • Ich verstehe aber auch die Richter nicht. Überlassen die der Betreuungsbehörde die Entscheidung, wer Betreuer bleibt oder Betreuer wird.


    Wenn mir ein Berufsbetreuer mitteilt, dass die Betreuung im Ehrenamt geführt werden kann, schlägt mir die Betreuungsbehörde entweder einen ehrenamtlichen Betreuer vor und ich beschließe den Betreuerwechsel.

    Niemals würde ich -ohne entsprechenden Vortrag eines Entlassungsgrundes in der Person des bestellten Berufsbetreuers oder Antrags des Betroffenen- den eingesetzten Berufsbetreuer gegen einen neuen Berufsbetreuer austauschen.


    Wo besteht hier eine Rechtsgrundlage?

    Wo ein Vorteil für den Betroffenen?

    Woraus das Vorschlagsrecht der Betreuungsbehörde? Angefordert wurde doch ein ehrenamtlicher Betreuer. Ein Berufsbetreuer ist ja bereits bestellt. Einen solchen brauche ich aktuell ja nicht. Den hab ich ja schon.


    Undwenn mir ein Berufsbetreuer mitteilt, dass die Voraussetzungen für die Anordnung der Betreuung nicht mehr vorliegen, dann hebe ich die Betreuung entweder auf. Oder sie läuft weiter. Ich käme weder darauf, die Betreuungsbehörde um Erlaubnis zu bitten, noch anstelle der Aufhebung einen Betreuerwechsel zu beschließen oder gar unter Fortbestand der Betreuung einen Betreuerwechsel anzudenken.


    Sind die Richter mit den Mitarbeitern der Betreuungsbehörde verheiratet? Oder gibt es Wechselprämien? Man könnte es fast meinen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kobus (8. März 2024 um 16:07)

  • Es gibt ja mehrere Tatbestände, die von Berufsbetreuern mitgeteilt werden können

    -Wegfall der Betreuungsvoraussetzungen (also gelungene Heilung oder ausreichend Hilfen außerhalb der Betreuung).

    - Betreuerwechsel wegen eigenen Unvermögens bei bestimmten Problemen - dann ist mit großer Wahrscheinlichkeit ein anderer Berufsbetreuer zu bestellen

    -Wegfall der Probleme, die einen Berufsbetreuer erforderten: Bestellung eines Ehrenamtlers, wenn denn überhaupt ein geeigneter zur Verfügung steht (wenn nein, bleibt der Berufsbetreuer halt im Amt)

    - Wegfall wegen Unbetreubarkeit, weil der Betreute schlicht für jeden unerträglich ist und alle Betreuertätigkeiten systematisch sabotiert.


    Kann es sein, dass beim Sv-Auftrag des Richters an die BtB das nicht richtIg kommuniziert wird? Denn anders kann ich mir die letzten seltsamen Reaktionen nicht erklären. Wenn ausdrücklich ein Ehrenamtler benannt werden soll, kann doch die Antwort nur die Benennung eines solchen oder aber die Fehlanzeige, dass kein solcher gefunden werden konnte, lauten. Hier gilt doch wieder der Satz von Mao Tse Tung: klare Fragen führen zu klaren Antworten.

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