Hallo zusammen,
ich habe einen Kaufvertrag vorliegen, bei dem der Verkäufer durch die Käufer vertreten werden. Der Verkäufer lebt in Kanada und hat die Erklärungen genehmigt. Die Unterschriftsbeglaubigung wurde durch einen kanadischen notary public und commissioner of oaths vorgenommen, es ist noch nicht einmal ein Siegel bei der Unterschriftsbeglaubigung.
Der Beglaubigungsvermerk selbst ist in englisch, eine Übersetzung ist für mich nicht nötig. An der Person hab ich eigentlich auch keine Zweifel.
Es ist lediglich der Name des Notars aufgestempelt, der unterschrieben hat, aber es gibt noch nicht einmal ein Siegel.
Auf der Homepage der deutschen Vertretungen in Kanada (https://canada.diplo.de/ca-de/konsular…-public/1107854) steht lediglich, dass Unterschriften eines commissioner of oaths nicht legalisiert werden können.
Jetzt bin ich ein wenig ratlos... Hat hier jemand Erfahrung damit?
Ich brauche doch für Kanada trotzdem eine Legalisation, oder? Wenn diese Unterschriftsbeglaubigung einer Legalisation nicht zugänglich wäre, welche Alternativen gibt es dann?
Bin für jede Hilfe dankbar.