Hallo,
wie würdet ihr folgende Anordnung auslegen:
" Ich wende meinem Sohn ein Geldvermächtnis in Höhe seines Pflichtteils zu und ordne zur Erfüllung des Vermächtnisses Verwaltungsvollstreckung gemäß § 2216 II BGB verbindlich an....."
Es wird dann weiter aufgeführt, wie das Geld verwendet werden soll.
Umfasst die Anordnung der TV den gesamten Nachlass oder nur das Vermächtnis? Mein Kollege hat einen TV-vermerk in das Grundbuch eingetragen.
Hintergrund: Der Sohn ist körperlich und geistig behindert.