Hallo zusammen!
Ein Betreuer hat in den ersten Quartalen seine Vergütung aus der Staatskasse beantragt und jeden Monat mit "mittellos" abgerechnet. Die Vergütung wurde ihm jedesmal antragsgemäß ausgezahlt.
Nun ist mir aufgefallen, dass der Betroffene vermögend ist und es auch fast durchgehend war. Der Betreuer hat nun einen Antrag auf Festsetzung aus dem Betreutenvermögen gestellt und möchte Nachberechnungen für die Zeiten davor vornehmen. Schließlich habe ihm ja mehr zugestanden aufgrund des Status vermögend. Nun ja, warum beantragt er denn aus der Staatskasse, wenn sein Betreuter eigentlich vermögend ist. Fragt mich bitte auch nicht, warum das hier in der Vergangenheit nicht nachgeprüft wurde und einfach ausgezahlt wurde. Das kann ich euch nicht sagen.
Bevor er irgendwelche Nachberechnungen vornimmt (wie gesagt: er hätte es doch wissen können!), würde ich erstmal Beträge an die Staatskasse zurückfordern. Oder? Ich muss dazu sagen, dass der Betroffene nicht hoch vermögend ist. Sein Vermögen beträgt zu den Stichtagen immer so ca. 6.000 €.