Kettenauflassung Grundschuld

  • Hallo zusammen,

    das Thema Kettenauflassung ist ja hier nichts neues, bin mir nur bei meinem Fall noch etwas unsicher und möchte nichts falsches eintragen.

    A ist als Eigentümer eingetragen. In seinem Grundbuch ist ein Wiederkaufsrecht für B eingetragen. Dieses übt B nun aus und verkauft aber, ohne sich als Eigentümer eintragen zu lassen, gleich weiter an C.
    Dazu tritt B seine eingetragene AV für das Wiederkaufsrecht an C ab und erteilt ihm Finanzierungsvollmacht.
    Da B aber nicht als Eigentümer eingetragen ist, kann er ja keine Finanzierungsvollmacht erteilen.
    Das Notariat hat dies in der Urkunde, in welcher das Wiederkaufsrecht gegen A ausgeübt wird, berücksichigt:
    Sie schreiben, dass A Kenntnis von der zur Eintragung gelangenden Grundschuld hat und er deren Eintragung bewilligt (unter Angabe von Betrag, Zinsen und § 800 ZPO).

    Reicht das für die Eintragung der Grundschuld aus oder müsste A den C ausdrücklich bevollmächtigen?

    Vielen Dank schon mal! :)

  • Wenn der Eigentümer selbst die Eintragung bewilligt - warum soll dann nicht eingetragen werden? Ist bei der Belastungvollmacht ja auch so (nur dass der Eigentümer vom Erwerber vertreten wird).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Man muß nur ggf. aufpassen, daß die Grundschuld so bewilligt ist, daß mit der richtigen Bezugnahme eingetragen werden kann. Derzeit klingt mir das ein wenig danach, daß C eine Grundschuld bestellt hat in einer Urkunde und A im Kaufvertrag diese (erneut und erstmalig beachtlich) bewilligt. Wenn im Kaufvertrag dazu allerdings nur die im SV benannten Angaben gemacht wurden, wird es aus meiner Sicht schwierig...

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Man muß nur ggf. aufpassen, daß die Grundschuld so bewilligt ist, daß mit der richtigen Bezugnahme eingetragen werden kann. Derzeit klingt mir das ein wenig danach, daß C eine Grundschuld bestellt hat in einer Urkunde und A im Kaufvertrag diese (erneut und erstmalig beachtlich) bewilligt. Wenn im Kaufvertrag dazu allerdings nur die im SV benannten Angaben gemacht wurden, wird es aus meiner Sicht schwierig...

    Ja stimmt, da muss ich aufpassen (Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht :D )
    Vielen Dank schon mal :)

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