Hallo,
mir liegt ein Antrag auf Genehmigung einer Erbausschlagung vor; der Nachlass besteht aus Erbteilen an div. landwirtschaftlichen Flächen und Schulden. Es ist Nachlasspflegschaft angeordnet, da bereits viele Ausschlagungen vorliegen.
Kann ich die Genehmigung nicht bis zur Veräußerung der Landwirtschaftlichen Flächen durch den Nachlasspfleger zurückstellen, da ich den Nachlasswert ja noch gar nicht sicher beurteilen kann ?