Habe eine komplizierte Verteilung vor der Brust.
Ein Problem von mehreren ist folgendes:
Rechte III/2 bis III/4 sind alle durch Zuschlag erloschen.
Alles Zwangshypotheken, zinslos!
III 4 hat bereits vor dem Versteigerungstermin Löschungsanspruch gem. § 1179 a BGB gegenüber den Rechten III/2 + III/3 angemeldet.
Nun teilt der Gläubiger der Rechte III/2 und III/3 formlos (maschinell ohne Unterschrift) mit, dass keine Forderungen aus den Rechten III/2 und III/3 mehr bestehen.
Klar ist, dass mir dadurch nicht nachgewiesen, dass ein Eigentümerrecht entstanden ist, es könnte aber eins entstanden sein.
Würdet Ihr gleichwohl an den Gläubiger III/2 und III/3 auszahlen? (im Übrigen die Gerichtskasse, wenn ich an die auszahle, geht das garantiert schief).
Wenn der Gläubiger III/2, III/3 jetzt noch eine löschungsfähige Quittung mit Siegel einreicht, mache ich dann aufgrund des geltend gemachten Löschungsanspruch eine bedingte Zuteilung, da die Geltendmachung des Anspruchs als Widerspruch zu werten ist?