Hallo zusammen,
ich habe einen Betreuten, welcher neben Erbwersminderungsrente, Werkstattlohn und Zahlungen nach dem BTHG eine Conterganrente erhält.
Die Conterganrente ist nach meiner Recherche als Schonvermögen zu berücksichtigen.
Die Rente ist beträchtlich, weshalb der Betreute sich über die Jahre einiges angespart hat.
Nebenbei ist er nach dem Tod seiner Eltern zum nicht befreiten Vorerben eingesetzt (nach einem sog. "Behindertentestament"). Dieses Vermögen ist nach Rechtssprechung des OLG Stuttgart bei der Berechnung der Jahresgebühr zu berücksichtigen.
Nunmehr stellt sich mir aber die Frage, ob das angesparte Vermögen, das wohl hauptsächlich auf Grund der Conterganrente so hoch ist, zu berücksichtigen ist oder nicht. Wie gehe ich denn mit geschütztem Einkommen bei der Berechnung der Jahresgebühr um?
Hat jemand einen ähnlich gelagerten Fall?