Guten Morgen,
tolles Forum. Weiter so! Ich weiss nicht, ob ich es übersehen habe, gibt es hier ein Unterforum zum elektronischen Rechtsverkehr?
Hier mein erster Beitrag:
Wir werden aktuell noch von den Gerichten mit
nicht als eEB per Post und Fax erhaltenen Empfangsbekenntnisen überschüttet.
Müssen diese von Anwaltskanzleien seit dem 1.1.22 dann auch per beA zurpckgeschickt werden oder Fax? Keine Einreichung per Post oder persönliche Rückgabe beim Gericht möglich?
Schöne Grüsse
Graf