Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Teilungsversteigerung des Finanzamtes aus einer dortigen Pfändungs- und Einziehungverfügung betreffend einen Miteigentumsanteils an einer GbR.
Der Antrag ist per beBPO eingegangen. Beigefügt war eine Abschrift der Pfändungs- und Einziehungsverfügung aus der Akte (nicht gesiegelt , die echte Aktenverfügung) nebst ZU als Scan. So etwas hatte ich noch nicht. Ich weiß nicht, ob die Verfügung, die zugestellt worden ist, formwirksam, also unterschrieben und gesiegelt war.
Darf ich die Dokumente in Papier anfordern?
Liebe Grüße
Nefili