Hallo.
Ich finde hier nichts so wirklich zu dem Thema.
Verlangt ihr grundsätzlich eine notariell beurkundete eid. Versicherung oder genügt es, wenn die Unterschrift unter der eid. Versicherung von einem Notar beglaubigt wird?
Da im Demharter steht, dass die eid. Versicherung vor einem Notar abzugeben ist, gehe ich davon aus, dass sie beurkundet sein muss (auch wegen der Belehrung).
Könnt ihr mir da mal auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank schon mal.