Hallo ZVGler,
ich meine in Erinnerung zu haben, dass ein nachrangiger Gläubiger in folgendem Fall um seinen Rückgewähranspruch an den freien Grundschuldteilen des Vorranggläubigers gebracht wird, weil hierdurch eine Eigentümer-Grundschuld entstanden ist:
III/1 TEUR 100 für die A-Bank (TEUR 30 persönliche Forderung)
III/2 TEUR 150 für die B-Bank (Rückgewähransprüche ggü. der A-Bank geltend gemacht)
Meistgebot: TEUR 100
Die A-Bank meldet zum Versteigerungstermin die TEUR 100 an. Zum Verteilungstermin reduziert die A-Bank dann auf ihre persönliche Forderung von TEUR 30. Nimmt das Versteigerungsgericht in diesem Fall eine Zuteilung von TEUR 30 an die A-Bank und von den restlichen TEUR 70 an die B-Bank vor (entsprechend dem Rangverhältnis im Grundbuch) oder leistet es die TEUR 70 an den ehemaligen Eigentümer (wegen einer möglicherweise entstandenen Eigentümer-Grundschuld)?