Wahlanwaltsvergütung Rechtsanwalt verstorben

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Es wurde VKH bewilligt mit Raten. Nun sind alle Raten gezahlt und ich kann die Wahlanwaltsvergütung festsetzen.
    Der Rechtsanwalt ist verstorben.
    Schreibe ich nun die Erben an und frage nach deren Bankverbindung und überweise den Erben die Wahlanwaltsvergütung?

  • Ich vermute "wie Fluffydog":
    Ich würde den Abwickler kontaktieren, wohin überwiesen werden soll.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Ja, ein ortsansässiger Rechtsanwalt

    Dann hast du ja kein Problem und kannst den Abwickler anschreiben.

    (Anders, wenn wie bei der hiesigen RAK üblich, ein Abwickler (nur) für ein Jahr bestellt wird und dieser schon längst nicht mehr im Amt ist, wenn die Auszahlung der weiteren Vergütung erfolgen kann. Dann muss man die Erben des verstorbenen RA ausfindig machen.)

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