Hallo, ich habe folgenden Fall:
Abt. I:
Mutter - 1/2
Kind 1 und 2 (volljährig) in Erbengemeinschaft - 1/2
Es liegt ein not. Erbvertrag vor, in dem die Kinder nach dem Vater (gest. 2012) Erben geworden sind und die Mutter namentlich als Testamentsvollstreckerin eingesetzt wird. Steht sie für das Amt nicht zur Verfügung, findet keine Testamentsvollstreckung statt.
Die Mutter hat dann gegenüber dem Nachlaßgericht 2012 das Amt angenommen (Ankreuzezettel). TV-Zeugnis wurde nicht erteilt.
Nun liegt mir eine Grundschuldbestellungsurkunde von den Kindern vor. Sie handeln im eigenen Namen und aufgrund "normaler" not. Generalvollmacht für die Mutter. In der Urkunde wird des weiteren die Löschung des TV Vermerks beantragt, da die Mutter (im Heim lebend, geb. 1931, Betreuung ist nicht angeordnet) mittlerweile geschäftsunfähig sei und das Amt somit erloschen sei (§ 2201, 2225 BGB).
Vorsorglich legen die Kinder als Bevollmächtigte für ihre Mutter das Amt des TV nieder und bewilligen und beantragen die Löschung des TV-Vermerks.
Habt ihr eine Idee, was ich mir vorlegen lassen muss, als Nachweis der Geschäftsunfähigkeit, § 29 GBO (die Form) müsste ja auch beachtet werden. Ich habe mal mit dem Nachlaßgericht gesprochen. Da ja ein Erbvertrag vorliegt, würde man dort, solange kein Erbschein beantragt wird, eine mitgeteilte Geschäftsunfähigkeit nur zu Kenntnis nehmen. Wenn ein Erbschein beantragt würde, dann wäre dort vermutlich ein Attest des Hausarztes ausreichend.
Die Niederlegung des Amtes durch die Kinder geht m.E. nicht. Auch können die Kinder m.E. nicht mit der Generalvollmacht als vom Tv bevollmächtigt handeln. Oder liege ich da falsch?
Danke