Guten Morgen
Ich habe folgendes Problem:
Mein Erblasser ist bereits 2018 verstorben. Er war ledig und hat eine damals noch minderjährige Tochter hinterlassen. Durch die gesetzliche Vertreterin der Tochter wurde damals ein Erbschein beantragt, der die Tochter als Alleinerbin ausweisen sollte. Ein entsprechender Erbschein wurde erteilt. Indem Erbscheinsantrag wurde zudem die Nachlassverwaltung beantragt. Als Personder Nachlassverwalterin wurde von der gesetzlichen Vertreterin eine Rechtsanwältin vorgeschlagen, da diese bereits Kenntnis über die Erbangelegenheit hat.
Die Nachlassverwaltung wurde sodann entsprechend angeordnet und die vorgeschlagene Rechtsanwältin als Nachlassverwalterin bestellt. Der Nachlass umfasst mehrere Grundstücke, Mieteinnahmen, eine Firma und zahlreiche Forderungen.
Inzwischen ist die Tochtervolljährig und rechtlich vertreten. Sie ist nun sehr unzufrieden mit der Arbeit der Nachlassverwalterin. Die Aufhebung der Nachlassverwaltung wurde von ihr beantragt. Nach einer Anhörung wurde die Nachlasspflegschaft bereits aufgehoben.
Mein Problem sind nun die Rechnungslegungen der Nachlassverwalterin. Die von der Nachlassverwalterin eingereichten Rechnungslegungen wurden von der Erbin bzw. ihrem Rechtsanwalt moniert. Ich habe die Stellungnahe auch an die Parteien versandt. Eine Einigung ist jedoch nicht absehbar.
Meine Frage ist nun, ob ich die Rechnungslegungen der Nachlassverwalterin prüfen muss. Gibt es eine Möglichkeit dies an die Erbin zu verweisen? Die Rechnungslegungen sind sehr umfangreich, sodass ich sehr viel Zeit in diese Prüfung investieren müsste.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen