Keine Aktenübersendung aus datenschutzrechtlichen Gründen

  • Unsere Nachlassabteilung steht auf dem Standpunkt, sie darf aus Datenschutzgründen keine Testamentsabschriften an uns übersenden.

    Da würde mich die Begründung mal interessieren.

    Gab es einen bestimmten Vorfall, der zu diesem Standpunkt führte?

    Das klingt so dermaßen absurd, man mag es kaum glauben.

    War vor meiner Zeit (hier) und verliert sich ein Stück weit im Nebel der Geschichte: Es gibt einen Erlass des JM von Anfang der 90er Jahre, mit dem auf Anregung des PräsOLG Hamm die Vordrucke NS 8 und NS 19 im Hinblick auf "die aus Datenschutzgründen bedenkliche Übersendung von Testamentsabschriften an Grundbuchämter..." überarbeitet wurden. Der war wohl die Wurzel allen Übels. Irgendwann auf einer Nachlassschulung - so hat man mir berichtet - wurde das thematisiert und zu "ihr dürft nicht mehr übersenden".

    Irgendein ***** hat sich beim OLG beschwert, dass das Testament der Eltern (mit Familien-Interna) vom Nachlassgericht an das GBA versandt worden sei. Das sei aus Datenschutzgründen unzulässig. Daraufhin gab es diesen ominösen Erlass des JM.

    Folge: Ich lass mir die Testamentsakten von fremden Gerichten kommen, wobei unser OLG (Düsseldorf) gerade entschieden hat, dass Testamentsakten mit Original-Testamenten nicht an auswärtige Gerichte verschickt werden dürfen.

    Super! :D

  • Es ist grotesk. Beglaubigte Abschrift mit Eröffnungsprotokoll soll man nicht übersenden dürfen, außerhalb des OLG-Bezirks Düsseldorf die Akte aber schon? Statt einer beglaubigten Abschrift schicke ich lieber die gesamte Akte mit Original-Testament in der Weltgeschichte rum?

    Irgendwas läuft da völlig aus dem Ruder.

    Und zum Thema Datenschutz:

    Habe kürzlich ein Interview mit dem scheidenden Landesdatenschützer hier gelesen. Die leben in einer fremden Welt und deren Denken grenzt an Realitätsverweigerung. Mir ist durchaus bewusst, wie wichtig Datenschutz ist, aber die schießen so dermaßen weit übers Ziel hinaus, dass sie das ursprüngliche Ziel schon gar nicht mehr wahrnehmen.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • ... Und zum Thema Datenschutz:

    Habe kürzlich ein Interview mit dem scheidenden Landesdatenschützer hier gelesen. Die leben in einer fremden Welt und deren Denken grenzt an Realitätsverweigerung. Mir ist durchaus bewusst, wie wichtig Datenschutz ist, aber die schießen so dermaßen weit übers Ziel hinaus, dass sie das ursprüngliche Ziel schon gar nicht mehr wahrnehmen.

    Man sollte nie jemanden dauerhaft nur Datenschutz machen lassen, das verschiebt (wie jede andere Tätigkeit auch) den Fokus zu sehr. Ab und zu mal eine Abwechslung erhält generell den Kontakt zur Realität.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

  • Das hat aber mit dem Datenschutz nichts zu tun. Beim Versenden von Nachlassakten sind die Originaltestamente wegen der Verlustgefahr seit jeher durch Abschriften ersetzt und die Orignale beim Versendungsbeleg zurückbehalten worden.

  • Ja, mach ich auch so!

    Ich krieg aber immer wieder Nachlassakten mit Original-Testamenten!

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