Unsere Nachlassabteilung steht auf dem Standpunkt, sie darf aus Datenschutzgründen keine Testamentsabschriften an uns übersenden.
Da würde mich die Begründung mal interessieren.
Gab es einen bestimmten Vorfall, der zu diesem Standpunkt führte?
Das klingt so dermaßen absurd, man mag es kaum glauben.
War vor meiner Zeit (hier) und verliert sich ein Stück weit im Nebel der Geschichte: Es gibt einen Erlass des JM von Anfang der 90er Jahre, mit dem auf Anregung des PräsOLG Hamm die Vordrucke NS 8 und NS 19 im Hinblick auf "die aus Datenschutzgründen bedenkliche Übersendung von Testamentsabschriften an Grundbuchämter..." überarbeitet wurden. Der war wohl die Wurzel allen Übels. Irgendwann auf einer Nachlassschulung - so hat man mir berichtet - wurde das thematisiert und zu "ihr dürft nicht mehr übersenden".
Irgendein ***** hat sich beim OLG beschwert, dass das Testament der Eltern (mit Familien-Interna) vom Nachlassgericht an das GBA versandt worden sei. Das sei aus Datenschutzgründen unzulässig. Daraufhin gab es diesen ominösen Erlass des JM.
Folge: Ich lass mir die Testamentsakten von fremden Gerichten kommen, wobei unser OLG (Düsseldorf) gerade entschieden hat, dass Testamentsakten mit Original-Testamenten nicht an auswärtige Gerichte verschickt werden dürfen.
Super!