Hallo,
mir liegt ein Titel vor, in dem drei Beklagte verurteilt wurden "aus dem Nachlass von Max Mustermann, verst. am 01.01.2000 in Musterhausen, 1 € an den Kläger zu zahlen". Gepfändet werden soll ein Konto.
Was sagt ihr zu der Einschränkung "aus dem Nachlass"? Ist das ein vollstreckungsfähiger Inhalt? Ich kann ja nicht prüfen, ob das zu pfändende Konto (bzw. die angeblichen Ansprüche der Sch. gg. DS) zum Nachlass gehört(e)?
Danke und Liebe Grüße!