Unrichtige Schließung des Erbbaugrundbuchs
Im Grundstücksgrundbuch von Paradies Blatt 1 ist folgender Bestand eingetragen:
BV 1: Paradies Flurstück 4711
BV 2/ zu 1: 1/9 Miteigentumsanteil am Grundstück Paradies 4712
Im Erbbaugrundbuch von Paradies Blatt 2 ist folgender Bestand eingetragen:
BV 1: Erbbaurecht eingetragen auf dem im Grundbuch von Paradies Blatt 1 unter BV Nr.1 verzeichneten Grundstück Paradies Flurstück 4711 und unter BVNr. 2/ zu1 verzeichneten 1/9 Miteigentumsanteils an dem Grundstück Paradies 4712.
Der 1/9 Miteigentumsanteil an dem Erbbaurecht entstand infolge weiterer Aufteilung des Erbbaurechts an dem Grundstück (4712 vormals Paradies 4701). Den 9 Erbbauberechtigten sollten damit die Stellplätze auf dem Erbbaurecht (an dem Grundstück 4712) zustehen.
Nun hat der Erbbauberechtigte von Paradies Blatt 2 das Grundstück Paradies Blatt 1 erworben und die Aufhebung des Erbbaurechts bewilligt.
Die Aufhebung des Erbbaurechtes wurde leider im Grundbuch eingetragen und dem jetzigen Grundstückseigentümer von Paradies Blatt 1 damit der Stellplatz weggenommen.
Hat jemand eine Idee, wie die man hier wieder elegant aus der Affäre kommt, ohne alle Erbbauberechtigen und Grundstückseigentümer zu beteiligen?
Eine Neuanlegung des aufgehobenen Erbbaurechtes dürfte ja nicht mehr möglich sein.