Niedersächsisches Gesetz über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft

  • Wie seht ihr denn das, wenn die Genehmigung vor dem 01.09.22 erteilt wurde und der Antrag nun nach dem 01.09. beim GBA eingeht? Dann weiß ich ja, dass der Landkreis eigl. nur hinsichtlich der alten Gesetzeslage geprüft haben kann. Habe ich als GBA das Recht eine aktuelle Genehmigung bzw. Ergänzung zu erfordern? Müsste ich ja eigentlich, wenn ich sage, dass für mich die Einreichung des Antrages maßgeblich ist. Der Landkreis wird ja vorher erst recht nicht geprüft haben, ob bereits andere Verkäufe stattgefunden haben..

  • Genehmigt ist genehmigt, würde ich sagen.

    Etwas anderes wäre es, wenn es sich um ein Negativattest oder ähnliches handelt; man also aus dem Bescheid erkennt, dass das Zurückbleiben hinter den Größengrenzen ausschlaggebend war.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Genehmigt ist genehmigt, würde ich sagen.

    Etwas anderes wäre es, wenn es sich um ein Negativattest oder ähnliches handelt; man also aus dem Bescheid erkennt, dass das Zurückbleiben hinter den Größengrenzen ausschlaggebend war.

    So sehe ich das auch.

    Liegt die Genehmigung vor, prüfe ich die inhaltliche Richtigkeit bzw. die Aktualität nicht nach.

  • Hier Rechtsprechungshinweise Grundbuch - Seite 130 - Grundbuch - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger (rechtspflegerforum.de)

    ist eine Entscheidung des OLG Braunschweig verlinkt

    OLG Braunschweig (2. Zivilsenat), Beschluss vom 30.11.2022, 2 W 113/22 = BeckRS 2022, 37541 und juris

    Das Niedersächsische Gesetz über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft (NGrdstLwG) vom 29.06.2022 gilt für Veräußerungsgeschäfte nach § 2 Abs. 1 S. 1 GrdstVG, sofern der Eintragungsantrag erst nach seinem Inkrafttreten bei dem Grundbuchamt eingeht.

  • Zur Frage der Veräußerung in den letzten drei Jahren hat das OLG Celle entschieden, daß das nur bei berechtigten Zweifeln vom GBA zu prüfen/beanstanden sei. Die bloße Möglichkeit eines solchen Geschäfts in den letzten drei Jahren reiche für die Forderung nach einem Negativattest nicht aus. Ob das veröffentlicht ist, weiß ich nicht.

    OLG Celle, B. v. 14.08.2023, 18 W 48/23

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich konnte sie lesen. :)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!