Ich benötige Hilfe für den folgenden Fall:
Die im Grundbuch eingetragene Eigentümerin, welche in den USA lebt, verkauft ihr Grundstück.
Beantragt ist die Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Finanzierungsgrundschuld.
Die Eigentümerin wird im Kaufvertrag vor einem deutschen Notar vollmachtlos durch die Erwerber vertreten.
Der Kaufvertrag wird in den USA genehmigt durch einen Bevollmächtigten der Eigentümerin.
Die Unterschrift des Bevollmächtigten unter der zweisprachigen Genehmigungserklärung wird durch einen Honorarkonsul der BRD in den USA beglaubigt.
Mit der Genehmigungserklärung ist das Original der Vollmacht mit Siegel des Honorarkonsuls verbunden. Die Genehmigungserklärung liegt mir auch im Original vor.
Von der englischsprachigen Vollmacht liegt mir eine deutsche Übersetzung vor.
Die Vollmacht (Durable Power of Attorney) ist maschinenschriftlich geschrieben und durch die Vollmachgeberin und zwei Zeugen unterschrieben.
Sodann steht weiter:
"Am ... erschien vor mir persönlich Frau .... und erkennt die Erteilung der vorstehenden dauerhaften Vollmacht als ihre freie Handlung an."
Es folgt die Unterschrift des Notars mit Apostille des U.S. Bundesstaates Michigan, Ministerium für Staatsangelegenheiten.
Ist diese Form der Vollmacht für Grundstücksverfügungen ausreichend ?
Sofern man die ausreichende Form bejahen würde, stellt sich mir die nächste Frage:
Die Vollmacht, welche eine Art Generalvollmacht ist, gilt ausdrücklich nur bis zum Tod der Vollmachtgeberin.
Die Vollmacht ist bereits von 2003 und die Vollmachtgeberin heute bereits 88 Jahre alt.
Kann bzw. sollte ich mir bestätigen lassen, dass die Vollmachgeberin noch lebt ? Oder muss ich davon ausgehen ?