Schuldner hat Lohn- und Kontopfändung.
Ich habe hach Einstellung im Juli im August für das Pfändungsschutzkonto den monatlich pfändungsfreien Betrag auf das von dem Arbeitgeber überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festgesetzt. Ich habe kein Anfangsdatum angegeben. Ich bin der Meinung, dass mein Beschluss alles noch auf dem Konto befindliche Geld, was aus einer Lohnzahlung stammt, betrifft.
Der Schuldner bekommt seinen Lohn immer am nächsten Monat bis auf einen Vorschuss i.H.v. 1.200,- €, den er am Ende des Monats bekommt, für den er ausgezahlt wird.
Seit Januar hat er jeden Monat einen Freigabeantrag gestellt und ich habe jeweils für Januar (Lohn für Dezember) bis für Juni (Lohn für Mai) den pfandfreien Betrag errechnet und freigegeben. Nachdem nun endlich im Juni auch eine Lohnpfändung erfolgte, habe ich das pfändungsfreie Arbeitseinkommen pauschal freigegeben.
Jetzt sagt der Schuldner, dass ihm die Bank 1.200,- € nicht auszahlt, weil der Vorschuss auf den Dezemberlohn Anfang Januar und nicht Ende Dezember kam, er also im Januar 3x Geld bekommen hat. Anfang Januar den Vorschuss auf den Dezemberlohn, Mitte Januar den Dezemberlohn und Ende Januar den Vorschuss auf den Januarlohn.
Aber wie geschrieben bin der Meinung, dass mein Beschluss in dem ich den monatlich pfändungsfreien Betrag auf das von dem Arbeitgeber überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festgesetzt habe, für alles noch auf dem Konto befindliche Geld gilt.
Oder liege ich falsch? Bitte um Hilfe.