Liebe Forianer,
ich brauche bitte Hilfe: Vermittlung der Zustellungb aus Tschechien ist erfolgt. Der Empfänger macht von seinem Annahmeverweigerungsrecht Gebrauch, sendet aber (trotz Aufforderung) die zuzustellenden Schriftstücke nicht zurück.
Ist die Zustellung jetzt wirksam oder teile ich mit, dass die Annahme verweigert wurde, ohne die Schriftstücke beizufügen?