Gestützt auf diverse Rechtsprechung und Anmerkungen setze ich die so genannten "zweifelsfreien Kosten" eines Zivilverfahrens sofort ohne Anhörung fest, weil es in solchen Fällen eh nichts zu diskutieren gibt (z.B.: VU, Anerkenntnisurteil, Urteil nach § 495a ZPO, einfache einseitige Festsetzung).
Die Verfechter der Gegenmeinung erheben immer wieder den Einwand, dass die Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs auf jeden Fall grundsätzlich verfahrensfehlerhaft sei.
Beanstandungen/Beschwerden habe ich noch nie gehabt, aber man bekommt die Akte nur 1x in die Hand, der KFB kann ganz erheblich schneller erlassen und abgesandt werden und die Akte ist sofort vom Tisch.
Gibt es noch Gerichte, die bei einfachsten Kostenanträgen sofort festsetzen? Hat jemand vielleicht sogar aktuelle Rechtsprechung zu dieser Methode?