Habe hier ein Problem bitte um eure Meinung:
Der Schuldner hat eine schwere Erkrankung. Der Schuldner war bei einer großen Bank beschäftigt, die eine Stiftung zur Hilfe von Mitarbeitern und Pensionären bei schweren Schicksalen und Erkrankungen hat.
Diese Stiftung hat dem Schuldner jetzt auf sein Pfändunsschutzkonto einen größeren Geldbetrag überwiesen, um die finanzielle Belastung während des Bezugs von Krankengeld für die erhöhten Aufwendungen durch Medikamente usw. abzufedern.
Aus dem Gesetz kann ich keine Möglichkeit ersehen, diesen Betrag freizugeben.
Seht ihr eine Lücke?