Es soll zum wiederholten Mal Ordnungshaft gegen die Antragsgegnerin vollstreckt werden. Es gibt schon etliche Verfahren gegen sie.
Jetzt legt sie eine nichtssagende ärztliche Bescheinigung vor, damit von der Vollstreckung abgesehen wird.
Meine Fragen:
Muss der Rechtspfleger hierüber entscheiden?
In welcher Form wird entschieden = Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung und welches Rechtsmittel ?
Danke!