Erwachsenenadoption, wer beerbt das adoptierte Kind, wenn es verstirbt

  • Angenommen, eine Frau wird 1951 geboren und 1992 adoptiert. Sie verstirbt 2022. Sie trug immer den Namen der Ursprungseltern und der annehmenden Eltern, wer könnte erben? Geburtsvater und Mutter sind bereits tot. Erben die Abkömmlinge der Geburtseltern oder der Ado-Eltern?

  • Wenn sie keine Kinder und keine/n Ehegatten/in hatte, erben die Erben der zweiten Ordnung nach Stämmen.

    Das sind die vier Eltern (2 x Geburt, 2 x Adoption). Gesetzliche Ersatzerben für die Adoptionseltern gibt es nicht (§ 1770 Abs. 1 BGB), bei den leiblichen Eltern sind es deren jeweiligen Abkömmlinge.

    Wenn also die leiblichen Eltern tot sind und die Adoptionseltern noch leben, dann erben

    • der Adoptionsvater 1/4
    • die Adoptionsmutter 1/4
    • die Abkömmlinge der leiblichen Mutter zusammen 1/4
    • die Abkömmlinge des leiblichen Vaters zusammen 1/4

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  • Entscheidend ist, dass die Angenommene beim Inkrafttreten des AdoptG am 01.01.1977 bereits volljährig war, vgl. Art. 12 § 1 Abs. 1 AdopG.

    Genau, deswegen vielen Dank an OP dafür, dass das Geburtsjahr genannt wurde. So konnte man es gleich richtig beantworten und musste nicht auf nachgeschobenen Sachverhalt warten.

    :blumen:

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