Abschlussprämie tvöd pfändbar?

  • Eine Klientin hat ihre Ausbildung zur Altenpflegerin abgeschlossen und erhält nach tvöd eine Abschlussprämie von 400,-€, da sie die Ausbildung erfolgreich beendet hat.
    Könnte die Prämie über 850a (2) (besonderes Betriebsereignis/Treueprämie) ZPO pfandfrei gestellt werden oder ist das zu weit hergeholt?

  • Du kannst einen entsprechenden Antrag probieren, ich persönlich würde es aber eher nicht zusprechen.

    Der Abschluss dürfte kein "besonderes Betriebsereignis" darstellen. Damit dürften wohl Prämien aus Anlass eines Betriebsjubiläums o.ä. gemeint sein, die alle Angestellten erhalten. Das haben wir hier nicht.

    "Treuegelder" im Sinne dieser Vorschrift sind zum Beispiel Sonderzahlungen für die 40 jährige Betriebszugehörigkeit o.ä. Darüber könnte man EVENTUELL diskutieren, letztlich passt es für mich aber nicht ganz. Mit der Abschlussprämie soll ja keine langjährige Treue zum Betrieb sondern der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung honoriert werden. Daher ist es meiner Meinung nach eher eine Leistungsprämie, vergleichbar mit einer Bonuszahlung.

    Das ist in meinen Augen nicht ganz dasselbe (kann man aber vielleicht auch anders sehen).

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