Schönen guten Tag!
Da ich nichts bei Google gefunden habe und ich auch nicht genau weiß wie ich es suchen soll habe ich mich hier angemeldet.
Also zu meinem Fall:
Vor ca. 8 Jahren ist meine Oma verstorben. Diese hatte meinem Vater ein Land vererbt wo die erbsache nicht genauer geklärt gewesen ist (miterben). Da im laufe der Testamentsvollstreckung vor 4 Jahren mein Vater auch verstorben ist, sind meine Mutter und ich in die Erbfolge getreten.
Die Erbsache ist bereits zu Lebzeiten beider nicht geklärt gewesen. Da es sich um ein Land eines Bruders meines Opas handelte und dieser im Krieg gefallen ist. Dieses Land ist dann irgendwann offensichtlich in Vergessenheit geraten und erst meiner Oma wieder aufgefallen. Die Personen die im Grundbuch stehen sind allesamt verstorben, ausser wir. Da sich im Grundbuch auch nie jemand ersetzt wurde, bzw. geändert, scheint wirklich niemand dieses Land zu kennen oder jemand Anspruch darauf erhoben zu haben.
Jetzt hatten wir im Zuge der Grundsteuer eine eine Steuerberaterin und diese sagte mir: "Man könne dieses Land nach 5 Jahren vollständig auf sich überschreiben lassen wenn niemand kommt und einen Anspruch erhebt."
Laut meinem Onkel, der wirklich viele Nachfahren kennt, hört es dann irgendwann auf weil diese z.T. selbst keine Nachfahren hatten.
Jetzt ist meine Frage:
- stimmt das mit diesen 5 Jahren?
- wenn ja, muss ich das dann irgendwie beweisen?