Anhörung bei Wechsel Ergänzungspfleger

  • Hallo,

    ich habe ein Verfahren vorliegen, in welchem die Eltern zunächst die gemeinsame elterliche Sorge inne hatten.

    Der Kindesmutter, welche zur Zeit unbekannten Aufenthalts ist, wurde diese sodann vollständig entzogen. Dem Kindesvater wurden das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitssorge sowie das Recht zur Antragstellung nach dem SGB entzogen und dem Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen.

    Das Kind - zwischenzeitlich 5 Jahre alt - lebt seit ca. 2 1/2 Jahren in einer Pflegefamilie.

    Das Jugendamt beantragt nunmehr ohne weitere Begründung die Übertragung der Ergänzungspflegschaft auf die Pflegeeltern, welche gleichzeitig schriftlich die Bereitschaft zur Übernahme erklärt haben.

    Ich frage mich nun, ob und ggfs. welche Anhörungen erforderlich sind bzw. sinnvoll erscheinen?

    Auf die Anhörung des Kindes würde ich altersbedingt verzichten.

    Auch die Anhörung der Pflegeeltern erscheint mir entbehrlich.

    Was ist aber mit der Anhörung des Kindesvaters als mittelbar Beteiligter?

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