Pflichtverteidigervergütung, Akte laut Staatsanwaltschaft bereits vernichtet

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe eine etwas vertrackte Strafsache. Hier (AG) ging vor einigen Jahren ein Antrag auf Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung ein. Die Akte war zu dem Zeitpunkt bei der Staatsanwaltschaft, also haben wir die Akte für das Vergütungsverfahren angefordert. Bei der Staatsanwaltschaft war die Akte wohl schon abgeschlossen und im Archiv. Dieses war jedoch von einem Wasserschaden betroffen und die Akte war ausgelagert worden. Wir haben dann halbjährlich angefragt, ob die Dekontaminierungsarbeiten abgeschlossen und die Akte verfügbar sei. Dem Anwalt hatten wir von den Problemen bei der Aktenanforderung Notiz gegeben. Auf die letzte Anfrage wurde dann seitens der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass die Akte bereits ausgesondert worden ist. Das Retent mit dieser Meldung ist dann hier "außer Kontrolle geraten" und erst 1,5 Jahre später wieder aufgetaucht. Der Vergütungsantrag ist inzwischen über 4 Jahre alt. Der Anwalt hat sich hier nicht mehr gemeldet.

    Was mache ich jetzt damit? Ich habe einen unbeschiedenen Antrag in einem Retent... Vergütung jetzt ohne Akte anweisen? Retent weglegen, weil ohnehin niemand mehr mit dem Geld rechnet? Wie löst man so eine bescheuerte Situation rechtlich haltbar und bestenfalls pragmatisch?

    Danke fürs Mitdenken!

  • Ich würde wohl den Bezirksrevisor fragen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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