Hallo,
ich habe einen Erbvertrag nach A eröffnet und ein nachfolgendes weiteres neueres privatschriftliches Testament des A.
In dem Erbvertrag traten auf:
A
B
B als bevollmächtigter von C
D, vertreten durch einen Pfleger
E, vertreten durch einen Pfleger
B,C,D und E sind Kinder von A. D und E waren minderjährig zum Zeitpunkt des Abschluss des Erbvertrags.
Bei uns in der Verwahrung war nur der Erbvertrag. Diesem lag nicht die Vollmacht der C bei und auch kein Nachweis über die Pflegerbestellung für D und E.
Im Erbvertrag hat nur A letztwillige Verfügungen getroffen.
Meine Frage: Liegt mir ein wirksamer Erbvertrag vor, wenn die Vollmacht und der Nachweis über die Pflegerbestellung nicht vorliegt? Reicht zur Wirksamkeit nur die Mitwirkung des B aus?
Können die Unterlagen ggf. nachgereicht werden?
Problem: Das neue privatschriftliche Testament enthält eine andere Erbeinsetzung als der Erbvertrag und es ist Grundbesitz vorhanden.