Abgabe des Verfahrens

  • Guten Morgen :)

    Ich habe eine Akte vorliegen, welche nach Bestellung einer vorl. Betreuerin (Ehefrau + VS) an unser AG abgegeben worden ist. Die Rechtspflegerin an dem Gericht der Bestellung hat lediglich den Betreuerausweis übersandt und nicht verpflichtet (warum auch immer..). Nun hatten wir die Akte für wenige Monate, da bereits vor Abgabe an uns ein neuer Aufenthalt angekündigt wurde. Gleichzeitig teilte die Tochter des Betroffenen mit, dass ein Betreuerwechsel + Einrichtung eines Einwilligungsvorbehaltes notwendig sei, da die Ehefrau (vorl. Betreuerin) nunmehr ebenfalls einen Pflegegrad erhalte und nicht in der Lage sei die Betreuung weiterzuführen. Unser Richter hat das Verfahren nun an das nunmehr zuständige AG abgegeben. Dort schrieb nun die Rechtspflegerin, dass ich die vorl. Betreuerin vor der Abgabe verpflichten soll und die Kosten prüfen soll (bisher liegt mir kein Vermögensverzeichnis vor, wozu die Betreuerin vermutlich auch nicht mehr in der Lage ist). Ich fände es ehrlich gesagt schwachsinnig, die vorl. Betreuerin zu verpflichten, da diese ja eh nicht mehr die Betreuung weiterführen kann und wird... Wie würdet ihr nun mit der Akte weiterverfahren? :confused:

  • Pragmatisch.

    Im ersten Versuch würde ich es mit einem persönlichen Gespräch im Gericht versuchen - vielleicht kann Sie kommen? Pflegegrad an sich heißt ja nicht sofort unmobil.

    Wenn die Relationen passen, notfalls auch Termin draußen bei ihr.

    Da kann man das Vermögensverzeichnis direkt aufnehmen, schönen Vermerk für die Kollegen fertigen und dann ab...

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!