Hallo,
ich hätte mal wieder ein Anliegen und finde hierzu leider nichts verwertbares.
In einem Verfahren die Behördenvertreterin der Beklagten (A16) mit 1. Klasse angereist und hat dabei eine BahnCard25 benutzt. Das Ganze war im Juli 2022, also zur Zeit des 9-EUR-Tickets.
Die unterlegene Klägerseite wendet nun ein, dass das 9-EUR-Ticket hätte genutzt werden müssen und nicht einzusehen ist, dass nun stattdessen 1. Klasse bezahlt werden muss. Die Beklagte verweist auf ihr Recht zur Nutzung der 1. Klasse nach § 5 Abs. 1 JVEG und darauf, dass auf dieser stark frequentierten ICE-Strecke die Nutzung von Regionalzügen wegen des seinerzeit chaotischen Passagieraufkommens nicht zumutbar gewesen wäre (was ich absolut nachvollziehen kann und auch speziell für diese genutzte Strecke kenne - die Zustände waren damals auf dieser Strecke katastrophal).
Kann man argumentieren, dass dem Grundsatz der Geringhaltung der Kosten ausreichend Rechnung getragen wurde, dass eine BahnCard25 eingesetzt wurde und im Übrigen die 1. Klasse nach den Reisekostenrichtlinien zulässig, was damit schon die Nutzung des 9-EUR-Tickets verwehrt?
In den einschlägigen Datenbanken finde ich dazu leider (noch) keinerlei Entscheidungen.
Gruß und schönes Wochenende allerseits!